Die Wortmarke

Eine sehr bekannte Markenform stellt die Wortmarke dar. Sie besteht aus Buchstaben, Wörtern, Zahlen oder weiteren Schriftzeichen. Diese Zeichen werden vom Deutschen Patent- und Markenamt unter anderem in der „Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV)“ vom 11. Mai 2004 genau festgelegt. Anmelder von Wortmarken sollten sich deswegen genau informieren oder von Patentanwälten beraten lassen. Zur Bildung der Wortmarken können nicht nur alle Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung und Ziffern verwendet werden, sondern auch Sonderzeichen. Neben den doch sehr bekannten Sonderzeichen wie zum Beispiel , , . , - , ; , : , / , + , * , ( , ) , ` , & , % , $ , # , ! , =, können zum Beispiel auch ein kleines c mit Cedilla, ein kleines o mit Tilde, ein kleines u mit Zirkumflex oder ein großes U mit Grave Verwendung finden. Auf der Basis dieser verwendbaren Zeichen können die Anmelder interessante Wortmarken gestalten, die über eine hohe Unterscheidungskraft verfügen. Eine hohe Unterscheidungskraft der entworfenen Wortmarke ist neben der richtigen Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen für ein Produkt oder ein Unternehmen für die Eintragung in das entsprechende Markenregister von wesentlicher Bedeutung. Auf jeden Fall sollten beschreibende Angaben in der Wortmarke in Verbindung zu den gewählten Waren- und Dienstleistungsklassen vermieden werden.

Auch für Ihre Produkte und Dienstleistungen finden sich werbewirksame Wortmarken.

Bei der Umsetzung Ihrer Marken- und Produktideen unterstützt Sie jederzeit

Ihr

Dipl.-Ing. (FH), Pat.-Ing.

Holger Stolz

 

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